Regional
- Der Standort bzw. die Produktionsregion ist das Allgäu.(1)
- Er bewahrt die traditionellen Gebräuche und Lebensweisen des Allgäuer Bäckerhandwerks und trägt zum Erhalt regionaler Gebäckspezialitäten bei.
- Er nützt so weit als möglich die Wirtschaftsstrukturen in der Produktionsregion und unterstützt den Verbleib der Wertschöpfung in der Region.
(1) (In der Definition der Allgäu GmbH):
Die Standortregion umfasst die vier Allgäuer Landkreise Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu und Unterallgäu, die drei kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen sowie das württembergische Allgäu mit den Städten und Gemeinden Argenbühl, Bad Wurzach, Isny, Kißlegg, Leutkirch, Waldburg, Wangen und Wolfegg.
Nachhaltig
- Er wirtschaftet ökologisch und ökonomisch nachhaltig und schont dadurch wertvolle Ressourcen. Zudem sichert er die wirtschaftliche Substanz des Betriebes als Lebens- und Wirtschaftsgrundlage für die folgende Generation.
- Durch die Ausbildung und Weiterbildung von Fachkräften unterstützt er den Erhalt der handwerklichen Struktur des Bäckerhandwerks.
- Zum Zwecke der positiven Darstellung des Allgäuer Bäckerhandwerks über die rein betrieblichen Bedürfnisse hinaus, beteiligt er sich an der Schaffung eines gemeinschaftlichen Werbefonds: „Der Allgäuer Bäcker“ – Werbefond(2)
- Er beteiligt sich aktiv als Innungsmitglied am gemeinschaftlichen Entscheidungsprozess einer Allgäuer Bäckerinnung.
3. Ursprünglich und Traditionell:
- Er verwendet betriebseigenen Sauerteig zur Säuerung von Roggenteigen.
- Die Backwaren stammen aus eigener handwerklicher Herstellung und werden täglich frisch gebacken.
- Der Allgäuer Bäcker verwendet keine industriell gefertigten Teiglinge
4. Fair:
- Eine faire Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern sowie Mitarbeitern ist selbstverständlich. Er verpflichtet sich somit zur Einhaltung geltender Bestimmungen des Manteltarifvertrages sowie der Ausbildungsverordnung.
- Darüber hinaus pflegt er einen fairen und kollegialen Umgang mit seinen Berufskollegen. Dies beinhaltet uneingeschränkt die Wahrung des Ansehens des Berufsstandes in der Öffentlichkeit, die Achtung fremden Eigentums und der Verzicht auf jegliche Art der vergleichenden Werbung.
- Er fördert Lehrlinge aktiv und begleitet diese während ihrer Ausbildungszeit.
Dies beinhaltet insbesondere:
b) die Freistellung der Lehrlinge zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ULU)
c) die Bezahlung einer übertariflichen Ausbildungsvergütung in Form des "Allgäu-Tarifs" für Auszubildende zum Bäcker/in bzw. zum Bäckereifachferkäufer/in. Die Höhe des Tarifs wird von Vertretern der Allgäuer Innungen festgelegt.
d) die Freistellung der Lehrlinge zur Prüfungsvorbereitung.
Er verpflichtet sich zur Bezahlung der jährlichen Lizenzgebühr an die Allgäu GmbH und unterzieht sich freiwillig der Prüfung der geforderten Kriterien durch Vertreter der Allgäu-GmbH als Kontrollinstanz.